Hinweise zur Erfassung

Die Beobachtungen erstrecken sich auf drei große Pflanzengruppen:
A - Wildpflanzen
B - Landwirtschaftliche Nutzpflanzen
C - Obst und Weinreben
Aus jeder der drei Gruppen wurde eine Auswahl der für Österreich typischen und weit verbreiteten Pflanzen getroffen, an denen man markante Entwicklungsstufen beobachten kann.
Um auch die Gebirgsregionen Österreichs miteinzubeziehen, wurden der Gruppe A gegenüber dem bisherigen Programm noch einige Gebirgspflanzen beigefügt.
Die gesamten Entwicklungsphasen der Pflanzen bilden das phänologische Beobachtungsprogramm, das im phänologischen Auswertebogen nieder-gelegt ist.
Alle phänologischen Beobachtungen sollten im allgemeinen im nahen Umland des Ortes angestellt werden, in dem der Beobachter wohnt bzw. der als „Station“ im Auswertebogen bezeichnet ist. Für alle Beobachtungspflanzen gilt, dass sie normal gewachsen und entwickelt sind und dass ihr Standort nur unwesentlich (± 50 m) von der Höhenlage und Exposition der Angabe auf dem Auswertebogen abweicht.
Es scheiden auch Beobachtungsgebiete aus, die aufgrund extremer Bedingungen ein Sonderklima aufweisen, z.B. trockener Südhang oder schattige Nordabdachung.
Wünschenswert aber nicht immer möglich ist es, alle im Meldebogen aufgelisteten Pflanzen zu beobachten. Das natürliche Pflanzenvorkommen wird vor allem in einem Gebirgsland wie Österreich ein limitierender Faktor für die Durchführung des Beobachtungsprogrammes sein.
Die exakte Bestimmung der Pflanzenart, der Phase und der Eintrittszeit ist wichtiger als die Menge der gemeldeten Daten.
Die phänologischen Beobachtungen zu einer Pflanzenart sollen über die ganze Vegetationsperiode an derselben Pflanze bzw. an demselben Feld durchgeführt werden.
Falls die Möglichkeit besteht, wäre es gut, die Beobachtung über viele Jahre hinweg an den gleichen Pflanzen (und Standorten) durchzuführen, soweit es sich um mehrjährige wildwachsende Pflanzen und um Obstbestand handelt. Bei Obst ist die Angabe der Sorte unbedingt notwendig.
Die landwirtschaftlichen Entwicklungsphasen sollten nach Möglichkeit an ein und demselben Feld vorgenommen werden, ebenso sollte bei Obst nicht im Jahresverlauf die Sorte gewechselt werden.
Bei Verhinderung des Beobachters ist natürlich die Fortsetzung durch einen eingewiesenen Vertreter erwünscht.
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